Service rund um Ihre
WALUTEC® Produkte
Bei Fragen zu Deinem Produkt oder sonstigem Anliegen sind wir gern für Dich da! Entweder können wir Dir ganz einfach telefonisch helfen oder ein Servicemitarbeiter in Deiner Nähe nimmt Kontakt mit Dir auf. Deine Zufriedenheit ist uns eine Herzensangelegenheit.
Unsere Servicemitarbeiter kennen sich mit unseren Produkten natürlich bestens aus. In einigen Fällen kennen wir uns auch mit den Produkten unserer Mitbewerber aus und sind auch da gern behilflich.
Kontaktiere uns über das Supportticket und wir leiten alles erforderliche schnell und einfach weiter!
Die WALUTEC® GARANTIE Zusage
Die FullService GARANTIE beträgt für die Geräte Ambient, eL-Nero®, eL-Café®, eL-Neró® speedflow und eL-Neró® Tower zunächst 3 Jahre und beginnt ab dem Lieferdatum.
Bei zusätzlicher Vereinbarung eines PREMIUM-Filterservice ab Einbau verlängert sich für die Geräte Ambient, eL-Nero® und eL-Neró® speedflow die KULANZGARANTIE* (nach der 3-jährigen FullService GARANTIE) mit jedem fristgerecht durchgeführtem Filterwechsel (lt. Serviceplan) um je ein Jahr bis zu insgesamt 10 Jahren (bei der eL-Café® und dem eL-Neró® Tower unter den gleichen Voraussetzungen bis zu insgesamt bis 6 Jahren).
*KULANZGARANTIE (im Anschluss an die FullService GARANTIE): Die Kulanzgarantie verlängert die Garantie bei regelmäßigem und lückenlos durchgeführtem Filterwechsel ab Beginn um je ein Jahr bis zu insgesamt 10 Jahren. Ausgenommen von der Kulanzgarantieleistung sind elektronische Bauteile, Verbrauchsmaterialien wie Filter/Membranen, Verschleißteile wie Dichtungen, Wasserhähne, Aquastop, UV-Lampen sowie Verbindungsschläuche außerhalb der Geräte.
Auf unsere Enthärtungsanlagen Pallas-CK gewähren wir eine Garantie von 36 Monaten. Auf alle anderen Produkte geben wir die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
Die Garantie bzw. Kulanzgarantie erlischt sofort, wenn Filter ohne WALUTEC® Label bzw. Ersatzteile von anderen Firmen verwendet werden oder ein Filterwechsel nicht fristgerecht nach Serviceplan durchgeführt wurde.
- Garantieansprüche können nur nach Vorlage der Originalrechnung oder einem entsprechenden Kaufnachweis durch den Kunden geltend gemacht werden. Es liegt im Ermessen der Firma WALUTEC®, ob die Garantie durch Austausch oder durch Reparatur des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Austausch des Gerätes muss kein neues, sondern kann ein baugleiches neuwertiges Gerät ausgeliefert werden.
- Garantie-Reparaturen dürfen ausschließlich nur von WALUTEC®-Fachhändlern oder WALUTEC®-Vertragspartnern ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von Dritten durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen, können von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.
- Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.
- Ausgenommen von der Garantieleistung sowie Kulanzgarantieleistung sind:
a) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation
b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten
c) Regelmäßige Wartung und Reparatur bzw. Austausch von normalem Gebrauch unterliegenden Verschleißteilen
d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, kriegerische Zustände, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von der Firma WALUTEC® nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind - Diese Garantie ist auf das Produkt bezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jedem Kunden, der das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden (Originalrechnung erforderlich).
Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d.h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte und Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte. (Stand 02/2020)